​ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN

Precision Analytics GmbH


1 Geltungsbereich


1.1. Die nachstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle von der „Precision Analytics GmbH“ – im Folgenden „Precision Analytics“ genannt – angebotenen Leistungen. Dies betrifft den Bereich der Analytik und Logistik im Zusammenhang mit sowie den Vertrieb damit in Zusammenhang stehender Software und sonstiger IT-Lösungen und Tools. Diese AGB sind integrierender Bestandteil aller mit Precision Analytics geschlossenen Verträge über Leistungen und Lieferungen in diesen Bereichen. Abweichungen von diesen Bedingungen bedürfen der ausdrücklichen schriftlichen Form durch Precision Analytics. Entgegenstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Kunden wird ausdrücklich widersprochen.

1.2. Nebenabreden gelten nur bei schriftlicher Bestätigung. E-Mail gilt als schriftliche Bestätigung. 

1.3. Widersprechen Regelungen im Angebot einzelnen Regelungen dieser AGB, gehen die Regelungen des Angebotes vor. Die Geltung der AGB im Übrigen bleibt hiervon unberührt.

1.4. Für Folgegeschäfte gelten diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen auch dann, wenn sie nicht in jedem Fall ausdrücklich und erneut in den Vertragsabschluss miteinbezogen werden. Precision Analytics behält sich vor, Änderungen an diesen AGB vorzunehmen. In diesem Fall wird Precision Analytics den Kunden über die Änderung der AGB informieren. Widerspricht der Kunde der Änderung der AGB nicht innerhalb einer Frist von vier Wochen, gelten die Änderungen als angenommen. 


2 Vertragsabschluss


Der Vertrag kommt mit der schriftlichen Bestätigung des Angebotes oder im Falle des Erwerbs von Software Applikationen über Precision Analytics mit dem Herunterladen der jeweiligen Installationsdatei zustande. Im Falle der Nutzung des Web-Shops von Precision Analytics kommt der Vertrag mit Bestätigung eines Kaufs von durch Precision Analytics angebotenen Produkten und / oder Dienstleistungen zustande.


3 Inhalt und Umfang der Dienstleistung


3.1. Der Umfang der Leistungen von Precision Analytics ergibt sich aus dem Angebot und / oder dem Vertrag.

3.2. Die im Angebot enthaltenen Leistungen bzw. Leistungsabschnitte können bei Zustimmung beider Vertragsparteien jederzeit geändert, ergänzt oder erweitert werden.

3.3. Soweit Precision Analytics kostenlose Dienste und Leistungen erbringt (Gefälligkeitsdienste), können diese jederzeit und ohne Vorankündigung eingestellt werden. Erstattungs- oder Schadensersatzansprüche ergeben sich hieraus nicht.

3.4. Precision Analytics ist berechtigt Leistungen und/oder Teil-Leistungen an fachkundige Dritte auszulagern. Die Rechnungsstellung erfolgt weiterhin über Precision Analytics.

3.5. Erbringt der Kunde eine von ihm zu erbringende Leistung nicht, nicht rechtzeitig oder nicht vollständig (z.B. nicht fristgerechte Erbringung einer Mitwirkungsleistung), und hat dies Auswirkungen auf Termine und Fristen, so verlängern sich die vereinbarten Termine und Fristen für Leistungen von Precision Analytics entsprechend der Verzögerung.

3.6. Verzögert sich durch Umstände, für die allein oder überwiegend der Kunde verantwortlich ist (z.B. der Kunde erbringt eine Mitwirkungsleistung nicht, nicht zu dem vereinbarten Zeitpunkt oder nicht in der vereinbarten Qualität), die Durchführung der vertraglichen Leistung durch Precision Analytics, so hat Precision Analytics Anspruch auf eine angemessene Erhöhung der Vergütung. Precision Analytics muss sich jedoch dasjenige anrechnen lassen, was Precision Analytics infolge der Befreiung von der Leistung während dieses Zeitraums oder durch anderweitige Verwendung seiner Arbeitskraft erspart, erwirbt oder hätte erwerben können.


4 Nachträgliche Änderungswünsche des Kunden


4.1. Nachträgliche Änderungen des Leistungsangebotes bedürfen der Schriftform und der Zustimmung von Precision Analytics.

Für Änderungswünsche oder Auftragserweiterungen erstellt Precision Analytics auf Wunsch des Kunden ein Angebot. Precision Analytics kann dafür ein Entgelt erheben und die Arbeiten am Projekt unterbrechen, wenn die ausführenden Mitarbeiter zur Erstellung des Angebots benötigt werden oder das Angebot Änderungen beinhaltet, die die laufenden Arbeiten betreffen. Bei Ablehnung des Angebots durch den Kunden bleibt es beim ursprünglichen Leistungsumfang. Der Zeitplan verlängert sich entsprechend der entstandenen Erstellung- bzw. Prüfzeit.

4.2. Für alle Leistungen, die nachträglich vereinbart werden, erfolgt, soweit nicht anders vereinbart, die Berechnung auf der Basis der zum Zeitpunkt der Durchführung gültigen Stundensätze unter Berücksichtigung des erforderlichen Zeitaufwandes.

4.3. Bei Auftragsänderungen oder Auftragserweiterungen kommt es zu einer angemessenen zeitlichen Verzögerung. Gegebenenfalls vereinbarte Fertigstellungsfristen sind entsprechend dem zeitlichen Mehraufwand anzupassen.


5 Verpflichtung des Kunden


5.1. Der Kunde nennt Precision Analytics bei Auftragserteilung einen Ansprechpartner für die Projektabwicklung.

5.2. Der Kunde wird Precision Analytics die zur Durchführung der Arbeiten erforderlichen technischen Einrichtungen sowie sämtliche Informationen und Dokumente zur Verfügung stellen. Der Kunde hat sicherzustellen, dass Precision Analytics unbeschränkter Zutritt zu den für die Leistungserbringung notwendigen Einrichtungen und Räumlichkeiten gewährt wird.

5.3. Der Kunde hat die für die Leistungserbringung notwendigen technischen Einrichtungen rechtzeitig bereitzustellen, zu erwerben oder Precision Analytics hierzu zu beauftragen. Der Kunde sorgt für die notwendigen Nutzungsrechte und entsprechenden Zugriffsrechte. 


6 Abnahme


6.1. Nach der Fertigstellung eines Leistungsabschnittes kann Precision Analytics eine Teilabnahme verlangen.

6.2. Die Abnahme darf nicht wegen unerheblicher Mängel verweigert werden. Soweit einzelne Mängel gerügt werden, sind diese vom Kunden schriftlich festzuhalten und unverzüglich zu melden.

6.3. Precision Analytics kann zur Abgabe der Teilabnahmeerklärung eine angemessene Frist setzen, nach deren Ablauf die Leistung als abgenommen gilt. Als angemessen ist eine Frist von 7 Werktagen anzusehen. Läuft eine von Precision Analytics gesetzte Frist zur Abnahme ergebnislos ab, gilt die Abnahme als erteilt.

6.4. Precision Analytics ist berechtigt, weitere Arbeiten von einer Teilabnahme abhängig zu machen.

6.5. Ziffer 3 findet keine Anwendung auf kaufvertragliche Leistungen.


7 Vergütung, Zahlungsbedingungen


7.1. Es gilt die zwischen den Vertragsparteien im Angebot oder in schriftlichen Zusatzvereinbarungen festgelegte Vergütung.

7.2. Für Leistungen, die nach Zeitaufwand berechnet werden, werden, soweit schriftlich nichts Anderes vereinbart wurde, Zwischenrechnungen erstellt.

7.3. Precision Analytics kann Teilzahlungen und/oder A-Konto-Zahlungen am Ende jedes Leistungsabschnitts stellen.

7.4. Im Falle des Zahlungsverzuges des Kunden ist Precision Analytics berechtigt Verzugszinsen in Höhe von fünf Prozent gem. Art. 104 OR zu berechnen. 

7.5. Bei Zahlungsverzug des Kunden ist Precision Analytics berechtigt, die Erbringung weiterer Leistungen auch aus anderen Verträgen zu verweigern. Die Verpflichtung des Kunden zur Zahlung bleibt davon unberührt. Precision Analytics kann das Vertragsverhältnis schadlos fristlos kündigen, sofern der Kunde mit der Bezahlung eines nicht unerheblichen Teils einer Rechnung mehr als drei Monate in Verzug ist. 

7.6. Der Kunde hat Precision Analytics unverzüglich mitzuteilen, wenn ein Konkursverfahren über sein Vermögen beantragt oder eröffnet wird oder er seine Zahlungen einstellt.

8 Nutzungsrechte


Bei einer Nutzung der von Precision Analytics entwickelten oder vertriebenen Softwareapplikation räumt Precision Analytics dem Kunden ein einfaches und zeitlich unbefristetes Nutzungsrecht ein. Der Kunde ist nicht berechtigt, das Programm zu bearbeiten oder Unterlizenzen zu vergeben. 

9 Datensicherheit, Datenschutz, Geheimhaltung, Verschwiegenheit


9.1. Falls nicht ausdrücklich schriftlich etwas Anderes vereinbart ist, gelten die an Precision Analytics unterbreiteten Informationen nicht als vertraulich. Ausgenommen sind Pass- und Codewörter.

9.2. Der Kunde verpflichtet sich, sämtliche im Zusammenhang mit dem Vertragsabschluss zugänglichen Informationen und Unterlagen, die als vertraulich bezeichnet werden, geheim zu halten und sie, soweit nicht zur Erreichung des Vertragszweckes geboten, weder aufzuzeichnen noch weiterzugeben oder zu verwerten. Das gilt insbesondere auch für die während der Zusammenarbeit zur Kenntnis gebrachten Ideen und Konzepte.

9.3. Der Kunde hat für die Sicherheit der Systeme, Programme und Daten zu sorgen, die sich in seinem Einflussbereich befinden. 


10 Labor, Proben


10.1. Für die Weitergabe von personenbezogenen Daten an die Labore muss der Kunde seine Zustimmung geben. Ohne vorherige Zustimmung wird der Auftrag nicht bearbeitet. 

10.2. Mit der Zustimmung des Kunden ist das zuständige Labor berechtigt, die Daten des Kunden zu verarbeiten.

10.3. Das Labor ist berechtigt, direkt mit dem Kunden in Kontakt zu treten, um über Prüfungsergebnisse zu sprechen.

10.4. Olims und Labore sind berechtigt die analytischen Methoden anzupassen. Voraussetzungen dafür sind wissenschaftliche Gründe und Notwendigkeiten. Falls dadurch Mehrkosten entstehen, wird das vorgängig mit dem Kunden abgesprochen. Wenn der Kunde einen Test beauftragt, jedoch mehrere Proben einschickt oder das Probematerial mehrerer Proben mischt, ist Olims berechtigt den damit verbundenen Mehraufwand in Rechnung zu stellen.

10.5. Sofern die Probenahme nicht durch einen akkreditierten Probenehmer erfolgt, trägt der Kunde das Risiko selbst und haftet auch für den Versand der Probe. Ein zufälliger Verlust der Probe geht zu Lasten des Kunden. 


11 Verrechnung, Zurückbehaltungsrecht, Leistungsverzögerung, Eigentumsvorbehalt


11.1. Dem Kunden steht die Geltendmachung einer Verrechnung nur gegen einander gegenüberstehender Ansprüche aus demselben Vertragsverhältnis zu. Gegen Ansprüche von Precision Analytics kann der Kunde nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen verrechnen. 

11.2. Soweit ein Kunde mit seinen Leistungspflichten in Verzug ist, kann Precision Analytics bis zur vollständigen Bezahlung ein Zurückbehaltungsrecht und/oder Retentionsrecht geltend machen.

11.3. Zeitweilige Störungen der angebotenen Leistungen von Precision Analytics oder ihrer Lieferanten bzw. Subunternehmer, insbesondere aus Gründen höherer Gewalt, einschließlich Streik, Aussperrung, behördlicher Anordnung, dem Ausfall von Kommunikationsnetzen oder Gateways anderer Betreiber, Telekomanbieter etc., hat Precision Analytics nicht zu vertreten und berechtigt Precision Analytics ggf. die Leistung um die Dauer der Verzögerung, zzgl. einer angemessenen Anlaufzeit, hinauszuschieben.

11.4. Zeitweilige Störungen können sich auch aufgrund technischer Änderungen an den Einrichtungen oder Anlagen von Precision Analytics oder wegen sonstiger Massnahmen, die für einen ordnungsgemässen oder verbesserten Betrieb der angebotenen Leistungen erforderlich sind (z.B. Wartungsarbeiten, Reparaturen etc.) ergeben. Soweit diese Störungen von Precision Analytics zu vertreten sind, wird Precision Analytics unverzüglich alle zumutbaren Anstrengungen unternehmen, um derartige Störungen baldmöglichst zu beseitigen bzw. deren Beseitigung zu veranlassen.

11.5. Bis zur vollständigen Bezahlung aller gegenwärtigen und künftigen Forderungen von Precision Analytics aus kauf- und werkvertraglichen Leistungen behält sich Precision Analytics das Eigentum an diesen Leistungen vor.


12 Gewährleistung


12.1. Precision Analytics übernimmt die Gewährleistung für die vertraglich zugesicherten Leistungen. Die Gewährleistung ist ausgeschlossen für Fehler oder Mängel, die in am Markt verfügbaren Standard-Software, begründet sind. Mögliche Gewährleistungsansprüche sind gegen den Hersteller der Software zu richten.

12.2. Precision Analytics wird bei der Beauftragung stets Software verwenden, die dem Stand der Technik entspricht. Precision Analytics ist berechtigt, auf die jeweils aktuelle Version einer Drittanbieter-Software zu verzichten, soweit nicht sichergestellt werden kann, dass diese vollumfänglich mit anderen – für den beauftragten Bereich relevanten – Programmen entsprechend kompatibel ist.

12.3. Gewährleistungsansprüche sind Precision Analytics in der jeweils angemessenen Mitteilungsfrist schriftlich und unter Angabe der näheren Umstände des Auftretens des beanstandeten Fehlers sowie der Auswirkungen nach Bekanntwerden mitzuteilen. Precision Analytics kann ihre Nachbearbeitung vom Vorliegen vorstehender Voraussetzungen abhängig machen. Die Nacherfüllung kann nach Wahl von Precision Analytics entweder durch Nachbearbeitung oder Ersatzvornahme erfolgen. Erst nach einem Fehlschlagen aller Nachbearbeitungen und/oder Ersatzvornahmen steht dem Kunden ein Recht auf Rücktritt oder Minderung zu.

12.4.Die Gewährleistungsansprüche erlöschen, wenn der Kunde ohne vorherige schriftliche Zustimmung Änderungen an der Installation durchgeführt hat oder Dritte hat durchführen lassen, es sei denn, der Kunde weist nach, dass der Mangel nicht auf diese Änderungen zurückzuführen ist. Sind gemeldete Mängel nicht Precision Analytics zuzurechnen, wird der Kunde den Zeitaufwand und die angefallenen Kosten nach den üblichen Sätzen vergüten.

12.5. Die Garantiefrist ab dem Zeitpunkt der Abnahme oder Teilabnahme – soweit werkvertragliche Leistungen geschuldet sind oder ab Ablieferung – soweit kaufvertragliche Leistungen geschuldet sind, richtet sich nach Art. 210 Abs. 1 OR.


13 Haftung


13.1. Precision Analytics haftet für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Bei leicht fahrlässiger Verletzung einer Hauptleistungspflicht oder einer Nebenpflicht, deren Verletzung die Erreichung des Vertragszweckes gefährdet oder deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde vertrauen durfte, ist die Haftung von Precision Analytics auf bei Vertragsschluss vorhersehbare, vertragstypische Schäden begrenzt. Bei leicht fahrlässiger Verletzung von Nebenpflichten, die nicht zu den wesentlichen Nebenpflichten gehören, haftet Precision Analytics nicht.

13.2. Precision Analytics haftet bei Verletzung einer Hauptleistungspflicht oder einer Nebenpflicht durch den ausführenden Labor- und/oder Logistikpartner nur bis zur Höhe der vereinbarten Vergütung für die durch die Verletzung einer Hauptleistungspflicht oder einer Nebenpflicht betroffene Leistung. Darüber hinausgehende Ansprüche sind ausgeschlossen. 

13.3. Mit Ausnahme von Ansprüchen aus unerlaubter Handlung verjähren Schadenersatzansprüche des Kunden, für die nach dieser Ziffer die Haftung beschränkt ist, in einem Jahr gerechnet ab dem gesetzlichen Verjährungsbeginn.

13.4. Soweit die Haftung von Precision Analytics ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung ihrer Angestellten, Arbeitnehmer und sonstige Mitarbeiter und Erfüllungsgehilfen.


14 Schlussbestimmungen, Sonstiges


14.1. Die Nichtigkeit oder Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen berührt nicht die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen. Im Fall der Unwirksamkeit einer Bestimmung sind die Parteien verpflichtet, die mangelhafte Bestimmung durch eine wirksame zu ersetzen, deren wirtschaftlicher und rechtlicher Sinn dem der mangelhaften Bestimmung am nächsten kommt.

14.2. Anwendbar ist schweizerisches Recht unter Ausschluss von Staatsvertragsrecht und Kollisionsrecht (IPRG).

14.3. Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus dem Vertragsverhältnis zwischen Precision Analytics und dem Kunden ist der statutarische Sitz der Precision Analytics. 


Stand August 2023